Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen den gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen – nachfolgend „Kunde“ genannt – und uns, SCYENCE.CC GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Lukas Löer, Schanzenstr. 36, 51063 Köln – nachfolgend „SCYENCE“ – ausschließlich zugrunde, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Insoweit geht die dann getroffene Individualabrede diesen AGB vor.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder vom Kunden gestellte Bedingungen werden von SCYENCE nicht anerkannt, sofern SCYENCE diesen nicht ausdrücklich zustimmt. Eine solche Zustimmung gilt im Zweifel nur für den Einzelfall.
  3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Post, Telefax oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle einer Änderung gesondert hingewiesen.

2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

  1. Gegenstand dieses Vertrages können die folgenden Leistungen sein:
    – Individuelle Betreuung und Beratung zum Training von Radsportlern, Triathleten oder Läufern.
  2. Der Inhalt der jeweiligen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Bereiche auf der Homepage sowie den Angebotsseiten der Kooperations- und Werbepartner. Im Falle von Widersprüchen haben die Leistungsbeschreibungen auf der Homepage Vorrang.
  3. Der Vertrag kommt bei der Buchung eines Termins durch dessen Bestätigung per E-Mail oder anderweitig in Textform durch SCYENCE zustande. Auch im Falle einer telefonischen Vereinbarung kommt der Vertrag erst durch das vollständige Durchlaufen und Abschließen der Buchungsstrecke zustande. Bei Warenlieferungen kommt der Vertrag durch Versandbestätigung zustande.
  4. Bei der Buchung einer Trainingsbetreuung richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem gewählten Leistungspaket:
    • Monatlich kündbar: Der Vertrag ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar.
    • 6-Monats-Paket: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird das Vertragsverhältnis automatisch in ein monatlich kündbares Abonnement umgewandelt. Der vereinbarte Monatspreis von 219,00 € bleibt hierbei unverändert bestehen. Nach Umwandlung in das monatlich kündbare Abonnement ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar.
    • 12-Monats-Paket: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird das Vertragsverhältnis automatisch in ein monatlich kündbares Abonnement umgewandelt. Der vereinbarte Monatspreis von 199,00 € bleibt hierbei unverändert bestehen. Nach Umwandlung in das monatlich kündbare Abonnement ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar.
  5. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. per E-Mail).
  6. Beim Abschluss einer Trainingsbetreuung bestätigt der Kunde die Vertragsbedingungen, sobald er sich durch die Übermittlung seiner Zahlungsdaten beim Zahlungsanbieter „Stripe“ anmeldet.

3 Datenschutz

  1. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.) werden von SCYENCE ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses genutzt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden, die jederzeit widerrufen werden kann.
  2. Die gewonnenen Test- und Trainingsergebnisse, Protokolle, Gutachten sowie sonstige schriftliche Ausarbeitungen dürfen durch SCYENCE zur Weiterentwicklung des Coaching-Angebots verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere Auswertungen von Testdaten, Diagnostiken sowie die Verwendung der auf der Plattform TrainingPeaks synchronisierten Trainingsdaten.
  3. SCYENCE ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

4 Vergütung

  1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen sowie den Angaben auf der Homepage. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, besteht ein Anspruch auf angemessene und übliche Vergütung.
  2. Die Vergütung ist sofort fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen oder ein anderes Zahlungsziel auf der Rechnung ausgewiesen wurde.
  3. Die Rechnungslegung erfolgt automatisiert im Zusammenhang mit dem Zahlungseinzug über den Zahlungsanbieter Stripe. Die Rechnung wird elektronisch erstellt und dem Kunden per E-Mail zugesandt.
  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wird SCYENCE nach 14 Tagen eine Mahnung versenden und eine Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung sowie gesetzliche Verzugszinsen berechnen. Erfolgt auch innerhalb von 14 Tagen nach der Mahnung keine Zahlung, behält sich SCYENCE die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens vor. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
Verzugszinsen:
  • 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher
  • 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmen

5 Weitere Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Er hat alles zu unterlassen, was die vertragsgemäße Leistungserbringung beeinträchtigen könnte.

6 Haftung

  1. SCYENCE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet SCYENCE nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. SCYENCE haftet nicht für technische Störungen oder Ausfälle von Drittplattformen, insbesondere Memberspot, WhatsApp oder TrainingPeaks.
  3. Die Durchführung von Trainingsprogrammen erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Voraussetzung ist die gesundheitliche Eignung des Kunden. Bei gesundheitlichen Zweifeln ist vor Aufnahme oder Fortführung des Trainings ärztlicher Rat einzuholen.
  4. Für den Verlust von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden, haftet SCYENCE bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
  5. Soweit ein Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist, haftet SCYENCE nur für hierdurch entstehende Nachteile.
  6. Die Haftung bleibt unberührt bei Arglist, Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
  7. Eine persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  8. Für persönliche Schäden oder Sachschäden, die dem Kunden bei Trainingsausfahrten oder Wettkämpfen entstehen, haftet SCYENCE nicht. Die Sporttauglichkeit ist eigenverantwortlich durch den Kunden sicherzustellen.

7 Sonderregelung bei der Miete von Sachen

  1. Der Kunde hat gemietete Sachen sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen trägt der Kunde.
  2. Der Kunde haftet für sämtliche Beschädigungen an den gemieteten Sachen.
  3. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen während der Mietzeit dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit SCYENCE durchgeführt werden.
  4. Die Geräte sind im Zustand der Übergabe zurückzugeben. Veränderungen sind unzulässig. Kosten für die Wiederherstellung trägt der Kunde.
  5. Diebstahl, Pfändung oder sonstiges Abhandenkommen der Mietsache sind SCYENCE unverzüglich mitzuteilen.
  6. Der Kunde haftet für Reparaturkosten oder den Zeitwert der Mietsache.

8 Mietdauer, Rückgabe, Überlassung

  1. Die Mietsache ist nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer kostenfrei und vollständig an SCYENCE zurückzugeben.
  2. Eine Überlassung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SCYENCE zulässig. Der Kunde haftet für Schäden aus einer unbefugten Überlassung.

9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen bleibt die Ware Eigentum von SCYENCE.
  2. Bereits gelieferte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SCYENCE.

10 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung. Coaching-Leistungen können an unterschiedlichen Standorten, im Homeoffice oder im Ausland erbracht werden.

11 Gerichtsstand

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
  2. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
  3. Für Kunden aus der Schweiz gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 08. Juni 2026